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Laumann plant Pflegekammer für Nordrhein-Westfalen

Laumann plant Pflegekammer für Nordrhein-Westfalen

Gesundheitsminister Karl Josef Laumann plant die Errichtung einer Pflegeberufekammer in Nordrhein-Westfalen. Bisher wurden in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereits Pflegekammern etabliert. Damit wäre Nordrhein-Westfalen wäre das vierte Bundesland, dass eine Pflegeberufkammer einführt.
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Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in Kammern sind verfassungsgemäß

Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in Kammern sind verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 12. Juli 2017 (1 BVR 2222/12, 1 BVR 1106/13) ausgeführt, dass die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht verfassungsgemäß sei und nicht zu beanstanden ist. Dr. Tobias Weimer erklärt, was das für die Pflegekammern bedeutet.
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Presse AVG: Die Digitalisierung hat die ambulanten Pflegedienste noch nicht ausreichend erreicht

Presse AVG: Die Digitalisierung hat die ambulanten Pflegedienste noch nicht ausreichend erreicht

Fehlende Beteiligung der professionell Pflegenden beim E-Health-Gesetz muss korrigiert werden

„Die ambulante Pflege muss stärker als bisher in die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen eingebunden werden“, machte Thomas Meißner, Vorstandsmitglied des Anbieterverbandes qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG), heute anlässlich des Digital-Gipfels der Bundesregierung deutlich. „Die Pflegedienste haben die digitalen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts bislang noch nicht ausreichend genutzt. Unsere Arbeit ist geprägt von der Papierform. Vieles wird völlig unnötig mehrfach erfasst.“
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DBfK Nordost e.V. fordert Pflegekammer für Berlin

DBfK Nordost e.V. fordert Pflegekammer für Berlin

Widerspruch gegen Dilek Kolat, Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege & Gleichstellung

Die Vorteile einer Pflegekammer sind unbestreitbar: Sie gibt Pflegenden eine starke Stimme. Daraus ergeben sich etliche Vorteile für die Profession der Pflegenden wie autonome Selbstverwaltung und dadurch eine Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung zur Verbesserung der Pflegequalität. Darüber hinaus wird durch die Finanzierung einer Pflegekammer durch Mitgliedsbeiträge die tatsächliche Unabhängigkeit garantiert.
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