Pflegeberufekammer bleibt – Autonomie der Pflegeberufe gesichert

Pflegeberufekammer bleibt – Autonomie der Pflegeberufe gesichert

Zur Entscheidung der künftigen Regierungskoalition Schleswig-Holsteins, die gesetzlichen Grundlagen der Pflegeberufekammer unangetastet zu lassen, stellt der Pflegerat fest:

„Pflegeberufekammer bleibt – Autonomie der Pflegeberufe gesichert“

Der Pflegerat SH dankt den Koalitionären zu der Entscheidung, die Pflegeberufekammer unangetastet zu lassen „Alle, die sich intensiv mit der berufspolitischen Vertretung der Pflegenden beschäftigen, wissen, dass die Errichtung der Pflegeberufekammer der einzige Weg ist, fachliche, rechtliche und politische Angelegenheiten der beruflichen Pflege unbeeinflusst mitzugestalten“, stellt Swantje Seismann, stellvertretende Vorsitzende des Pflegerates SH, fest. Die Entscheidung der Regierungskoalition sichert der berufsständischen Vertretung der Pflege in Schleswig-Holstein so auch die Beteiligung an einer zukünftigen Bundespflegekammer.

Pflichtmitgliedschaft und Kammerbeitrag sind beides notwendige Mittel, gesetzlich verbriefte Rechte und eine anders nicht erreichbare Selbständigkeit des Pflegeberufes zu erhalten. „Wer auf allen Ebenen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreichen will, kommt um die Errichtung einer Heilberufekammer für die Pflegeberufe nicht herum“, ergänzt Frank Vilsmeier, 2. Stellvertreter des Pflegerates. Mit der zwingenden Beteiligung der Kammer in allen die Pflege betreffenden Angelegenheiten, der tariflichen Autonomie der Gewerkschaft sowie der fachlichen Expertise der Berufsverbände können wir die Zukunft der beruflichen Pflege so gestalten, dass die Herausforderungen der demografischen Entwicklung bewältigt werden können. Alleine werden sie nicht umfassend wirksam sein. Eine Kammer macht die Pflegenden stark. Davon profitieren Alle.

20170615_Landespflegekammer_gg_Schäfer_Urteil_VG_Mainz
20170615_PM_PRSH_zum_KOA-Vertrag SH-fv

Frank Vilsmeier
Pflegerat Schleswig-Holstein