Presse AVG: Die Digitalisierung hat die ambulanten Pflegedienste noch nicht ausreichend erreicht

Presse AVG: Die Digitalisierung hat die ambulanten Pflegedienste noch nicht ausreichend erreicht

Fehlende Beteiligung der professionell Pflegenden beim E-Health-Gesetz muss korrigiert werden

„Die ambulante Pflege muss stärker als bisher in die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen eingebunden werden“, machte Thomas Meißner, Vorstandsmitglied des Anbieterverbandes qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG), heute anlässlich des Digital-Gipfels der Bundesregierung deutlich. „Die Pflegedienste haben die digitalen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts bislang noch nicht ausreichend genutzt. Unsere Arbeit ist geprägt von der Papierform. Vieles wird völlig unnötig mehrfach erfasst.“

Als Beispiel nennt Meißner das Genehmigungsverfahren zur Häuslichen Krankenpflege. Hier müsse jede einzelne vom Arzt als notwendig verordnete Leistung vom Pflegedienst schriftlich in einem ausführlichen Formular bei der Krankenkasse beantragt werden. Zuvor müsse das Formular vom Patienten unterschrieben werden, damit es anschließend an die Krankenkasse versandt werden könne. Diese prüfe den Gesamtsachverhalt, um dann wiederum in Papierform dem Pflegedienst die Verordnung mit der entsprechenden Bewilligung oder Ablehnung zuzusenden.

„Das kostet Papier und vor allem Zeit. Der Einsatz von Elektronik im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Häuslichen Krankenpflege ist längst überfällig, um Bürokratie abzubauen und die Prozesse zu verschlanken“, machte Meißner deutlich.

Meißner plädiert für die Durchführung mutiger Innovationen für eine stärkere Digitalisierung in der Pflegebranche. „Dies gilt auch für die Anwendung der elektronischen Pflegedokumentation und der elektronischen Leistungsabrechnung. Der Datenträgeraustausch könnte und müsste längst gänzlich ohne Papier erfolgen.“

Enttäuscht zeigt sich der Pflegeexperte vom E-Health-Gesetz. „Das E-Health-Gesetz erwähnt zwar die Pflege. Aktiv wird diese jedoch nicht am Umsetzungsprozess beteiligt. Vorgesehen ist lediglich, dass die professionell Pflegenden in bestimmte einzelne Daten Einsicht nehmen dürfen.

Dies zeigt, dass die wichtige und führende Rolle der professionell Pflegenden noch nicht erkannt wird. Das muss sich schnellstmöglich ändern. Die professionell Pflegenden benötigen die gleichen Rechte, wie sie Ärzten und Apothekern zugeschrieben werden. Auch bei der Umsetzung der elektronischen Patientenakte muss gleiches Recht für alle Beteiligten gelten. Damit ist eine umfassende Patientensicherheit gewährleistet.“

Ansprechpartner:
Thomas Meißner
Vorstandsmitglied des AVG

AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)
Berufsstandsvertretung für ambulante und teilstationäre Pflege

Schönholzer Str. 3, 13187 Berlin
Telefon: (0 30) 49 90 53 80
Telefax: (0 30) 49 90 53 88

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