Juristin: Pflegekammer Niedersachsen verfassungskonform
Die Gründung einer berufsständischen Vertretung weisungsgebundener Pflegefachpersonen in Niedersachsen ist genauso verfassungskonform wie die Gründung von Kammern für nicht-weisungsgebundene Berufsgruppen wie Ärzte und Anwälte. Im Februar 2016 hatte das Kabinett der niedersächsischen Landesregierung den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer in den Landtag eingebracht.
Quelle: station24