Erste Kammerversammlung

Erste Kammerversammlung

Die Pflegekammer Niedersachsen ist da
Mit der Wahl zur Kammerversammlung vom 13. bis 28. Juni wählten die Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen erstmals demokratisch legitimierte Vertreterinnen und Vertreter Ihrer Berufsgruppe. Die Kammerversammlung, das höchste Organ der Pflegekammer Niedersachsen, besteht aus 31 Mitgliedern: 8 Mitglieder aus der Altenpflege, 3 Mitglieder aus der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und 20 Mitglieder aus der Gesundheits- und Krankenpflege.

Mehr als ein Jahr lang hat ein vom Sozialministerium berufenes Gremium, der Errichtungsausschuss, die Arbeit der Pflegekammer Niedersachsen durch Registrierung der Mitglieder, Durchführung der Wahl und Aufbau der Geschäftsstelle vorbereitet. Mit der Konstituierenden Sitzung am 8. August 2018 hat der Errichtungsausschuss seine Aufgaben abgeschlossen und an die erste Kammerversammlung übergeben – die Pflegekammer Niedersachsen ist da!