Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes muss nachgebessert werden

Landespflegekammer sieht gesetzlich versicherte Wundpatienten als mögliche Verlierer der geplanten Reform

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung muss dringend nachgebessert werden. In der vorliegenden Fassung wird die neue Verbandstoffdefinition Unklarheit und in der Folge Streitigkeiten über die Kostenübernahme mit sich bringen“, ist der Präsident der Landespflegekammer, Dr. Markus Mai alarmiert.

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