Landespflegekammer setzt sich für gesetzliche Personalbemessung in der Pflege ein

Landespflegekammer setzt sich für gesetzliche Personalbemessung in der Pflege ein

Aus der Pressemitteilung der Landespflegekammer RLP: Vertreterversammlung beschließt einstimmig Antrag – Forderung wird auf Bundesebene an Entscheidungsträger getragen

Im Rahmen ihrer fünften Sitzung in diesem Jahr haben sich die Mitglieder der Vertreterversammlung am 21. September mit der Frage nach einer gesetzlichen Personalbemessung in der Pflege befasst. Der entsprechende Antrag, eingebracht von Waltraud Friedrich, wurde intensiv diskutiert und schließlich einstimmig angenommen. Das Thema wird nunmehr auf Bundesebene den politischen Entscheidungsträgern zugetragen.

„Wir brauchen dringend eine Personalbemessung in allen Bereichen, in denen Pflege stattfindet. Diese muss zwingend gesetzlich verankert sein und sich auf Personalstärke und Qualifikation beziehen“, betont Waltraud Friedrich, Mitglied der Vertreterversammlung und Initiatorin des Antrags.
Die Versorgung von Pflegeempfängerinnen und –empfängern werde zunehmend schwieriger, da die Rahmenbedingungen sich weiter verschlechtern würden. Eine fach- und sachgerechte Pflege sei daher immer schwerer sicherzustellen.

„In den letzten Jahren sind die Fallzahlen in den Krankenhäusern angestiegen, während gleichzeitig die Beschäftigungszahlen von beruflich Pflegenden zurückgegangen sind. In den Altenheimen wird die Einhaltung der Personalregelung nicht mehr flächendeckend gewährleistet und der Bereich der ambulanten Pflege steht ebenfalls unter gewaltigem Druck“, so Friedrich. „Es muss endlich Schluss mit der Ausbeutung der Pflegenden sein! Wir wollen uns wieder um die Patientinnen und Patienten kümmern können und die Zeit für das so wichtige pflegerische Handeln, gerade auch für notwendige Prävention, haben.“
Personalplanung in der Pflege findet zu sehr nach Kassenlage statt und muss sich wieder stärker an der tatsächlichen Bedarfslage orientieren. Daher erheben viele Akteure in der Pflege die Forderung nach einer gesetzlich verankerten Personalbemessung, die eine angemessene und adäquate Pflege sicherstellt.

Mit dem Rückenwind des einstimmigen Votums will der Präsident der Landespflegekammer, Dr. Markus Mai, das Anliegen nun auf die Bundesebene, die entsprechend zuständig ist, bringen. „Die Forderung, eine gesetzliche Personalbemessung in der Pflege zu verankern ist nicht neu, muss aber endlich umgesetzt werden. Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um unseren gesellschaftlich so relevanten Auftrag, gute Pflege anzubieten, auch sicherstellen zu können.“

Von großer Bedeutung sei es, belastbare Instrumente zur Messung von pflegerischer Leistung zu etablieren, die die Basis für eine entsprechend gesetzliche Personalbemessung darstellen müssten. „Die Einrichtung einer Expertenkommission beim Bundesgesundheitsminister ist sicherlich ein richtiger Schritt. Ausreichend ist er unseres Erachtens nicht“, stellt Mai dar. Die Entwicklung von Messinstrumenten müsse zwingend wissenschaftlich begleitet und damit valide sein. Eine Testphase in Rheinland-Pfalz könne man sich von Kammerseite gut vorstellen.

Mai will alle Kanäle nutzen, um das Thema voranzubringen. Auch die Ansprache des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Karl-Josef Laumann, soll in dieser Frage intensiviert werden. „Wir werden Druck machen, damit die gesetzliche Personalbemessung in der Pflege endlich kommt“, betont Mai.

Hintergrund:
Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.
Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.

Quelle:
Pressemitteilung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz vom 29.09.2016
Internet: www.pflegekammer-rlp.de