Archiv für den Monat: November 2018

Hessische Pflegefachkräfte haben über die Einrichtung einer Pflegekammer abgestimmt

Hessische Pflegefachkräfte haben über die Einrichtung einer Pflegekammer abgestimmt

Landesregierung gibt Ergebnis der Befragung unter den knapp 65.000 Angehörigen der Alten- und Krankenpflege bekannt
Wiesbaden. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hatte das Hessische Statistische Landesamt im Frühjahr beauftragt, in eigener Verantwortung eine Befragung unter allen in Hessen tätigen Pflegekräften durchzuführen, die eine mindestens dreijährige Ausbildung erfolgreich absolviert haben, um zu einem objektiven Bild zu kommen. Diese Befragung fand im Zeitraum Juni bis Ende August dieses Jahres statt. Die Auswertung legte das Statistische Landesamt nun vor. Dabei sprachen sich 51,1% der Befragten gegen und 42,9% der Befragten für eine Pflegekammer aus, 6% der Befragten hatte dazu keine Meinung. Die Zustimmung der im Bereich der Altenpflege Tätigen war deutlich geringer, als die der in der Krankenpflege Tätigen.
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Pflegekammer Niedersachsen – 60.000 registrierte Mitglieder

Pflegekammer knackt die 60.000er Schwelle

Kammerpräsidentin Mehmecke: Registrierung der Mitglieder geht kontinuierlich weiter.
Hannover, 08.11.2018 • Die Pflegekammer Niedersachsen begrüßt Heike Mann als 60.000. registriertes Mitglied der Pflegekammer Niedersachsen. Die 34-jährige Gesundheits- und Krankenpflegerin ist erst vor kurzem nach Niedersachsen gezogen. Bis Mai hat die gebürtige Wittenbergerin neun Jahre als Fachkraft für Anästhesie- und Intensivpflege auf einer Intensivstation in Dessau-Roßlau gearbeitet. „Nach meinem Umzug war es für mich von Anfang an selbstverständlich, mich bei der Pflegekammer zu registrieren“, sagt Mann, die aus privaten Gründen nach Helmstedt gezogen ist. Es sei an der Zeit, dass die Pflege endlich gehört werde, so Mann. Sie hoffe, dass die Pflegekammer die Interessen der Pflegenden vorantreibt.
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Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Mitgliedschaft

Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Mitgliedschaft

Pressedienst der Pflegekammer Niedersachsen
Hannover, 07.11.2018 • Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat heute über die Verfassungsmäßigkeit der Mitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen entschieden. Die Klagen zweier Mitglieder wurden abgewiesen. Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer sei rechtmäßig und verstoße nicht gegen die Grundrechte der Kläger. Die Errichtung der Pflegekammer verfolge nach Auffassung des Gerichts einen legitimen Zweck und sei auch sonst verhältnismäßig.
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